Anmeldebedingungen

Bedingungen für die Anmeldung an Veranstaltungen am Feriencampus

Anmeldung
Die Anmeldung Ihres Kindes können Sie ausschließlich über das bereitgestellte Anmeldeformular auf unserer Internetseite www.akanova.de/feriencampus vornehmen und ist verbindlich. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Jede Anmeldung wird nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Anmeldung auf Warteliste
Bei ausgebuchtem Feriencampus können Sie Ihr Kind für einen Platz auf der Warteliste anmelden. Diese Anmeldung ist ebenfalls verbindlich. Rückt Ihr Kind von der Warteliste in den Feriencampus auf, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail an die bei Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Rücktritt, Stornierung und Vertretung
Die Anmeldung Ihres Kindes können Sie bis zum 29.06.2026 kostenfrei stornieren. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen ist der gesamte Teilnahmepreis als Stornierungsgebühr fällig. Ihre Stornierung muss schriftlich per E-Mail an feriencampus@akanova.de gerichtet und fristgerecht eingegangen sein. Bei bereits erfolgter Zahlung besteht kein Anspruch auf Erstattung. Dies gilt auch bei Krankheit. Selbstverständlich können Sie kostenlos eine Vertretung des angemeldeten Kindes jederzeit schriftlich benennen.

Teilnahmepreis
Der Teilnahmepreis versteht sich pro Kind und Woche und enthält täglich warmes Mittagessen, Obst, Snacks und Getränke.

Bezahlung
Der Teilnahmepreis wird in Kalenderwoche 28/2026 (6.–10. Juli 2026) per Lastschriftverfahren eingezogen.

Absage oder Änderung des Feriencampus
Sollte der Feriencampus wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden können, werden Sie bis spätestens  vier Wochen vor dem Starttermin darüber informiert. Bei sonstigen wichtigen von akanova nicht zu vertretenden Gründen, z. B. wegen Erkrankung der Betreuer oder höherer Gewalt, behält sich akanova vor, den Feriencampus auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Betrag erstattet. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die Ihnen durch die Absage entstehen, kommt akanova nicht auf. Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Versicherung
Während der Teilnahme am Feriencampus besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Bei einem Unfall ist die Krankenkasse bzw. die private Unfallversicherung des Kindes zuständig.

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